MIETBERECHNUNG
Eine Mieterhöhung kann eine Rendite erheblich verbessern. Aber trotzdem müssen Sie auch als Mieter nicht jede Mieterhöhung akzeptieren. Nicht in jeder Gemeinde sind Mietspiegel einfach abrufbar. Den Link zum Berliner Mietspiegel können Sie gerne nutzen.
Gerne berechnen wir für Sie die zulässige oder mögliche Miethöhe bei Neuvermietung oder bei einer anstehenden Mieterhöhung.
Ferner sind wir Ihnen gerne bei der Erläuterung, Durchführung oder Aufstellung einer Mieterhöhung oder einer Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung behilflich. Auch eine Wohngeldabrechnung stellt für uns kein Problem dar.
Viele Vermieter wissen nicht, dass es trotz des neuen sogenannten Bestellerprinzipes noch die Mieterprovision gibt. Mieter können einen Makler beauftragen eine passende Wohnung zu finden. Wenn eine Wohnung dem Makler und Mieter noch nicht bekannt ist, dürfen Makler bei einer erfolgreichen Vermittlung und einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Mieter eine Vermittlungsprovision in Rechnung stellen.
Es gibt Wohnungssuchende, die wenig Zeit haben oder nicht vor Ort sind und uns mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragen. Häufig werden wir auch von anderen Vermietern mit der Suche nach Ersatzwohnraum für Mieter aufgrund von Modernisierung oder Abriss beauftragt.
Diese Vermittlungen sind für Vermieter provisionsfrei. Insofern kann es sich für Sie zeitlich und finanziell lohnen uns Ihre bezugsfreien Wohnungen mitzuteilen.