HAUSWART
Gerne übernehmen wir für Sie Hauswartsdienste und arbeiten daher bei größeren Aufgaben mit uns bekannten Unternehmen zusammen.
- Treppenhausreinigung
- Fensterreinigung
- Gartenpflege
- Housesitting
- Zählerablesungen
- Handwerkerbeaufsichtigung
- Notdienste zur Gefahrenabwehr
- Wartungsarbeiten
- Sicherstellung der Gebäudefunktion
- Schneereinigung
Hausmeistertätigkeit:
Auch vom Eigentümer oder Verwalter selbst erbrachte Hausmeisterleistungen können als Ausgaben in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden, sofern sie anrechenbare Hausmeisterkosten laut Betriebskostenverordnung sind, von der Betragshöhe her ortsüblich, angemessen und sinnvoll sind.
Anrechenbare Hausmeisterkosten sind Reinigung, Gartenarbeit, Schneeräumung, den Zugang für Handwerker, Versorger, Entsorger und Lieferanten sichern und ermöglichen, Annahme von Lieferanten- und Versorgungslieferungen, Durchsetzung der Hausordnung, Wartungsarbeiten und Notdienste zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Sicherstellung der Gebäudefunktionen.
Nicht anrechenbare Hausmeisterkosten sind die Durchführung, Abnahme und Beaufsichtigung von Reparatur-, Modernisierung- und Sanierungsarbeiten sowie Verwaltungsaufgaben.
Die Ablesung eines Zwischenzählers wird dem jeweiligen Nutzer in Rechnung gestellt. Dieses sind laut Betriebskostenverordnung Abrechnungskosten.