WOHNUNGSSUCHE

 

Für einen Wohnungsinteressenten stellt stellt sich immer die gleiche Frage: Nach welchen Kriterien wird der zukünftige Mieter ausgewählt und was kann ich tun um die Wohnung anmieten zu können. Mit dieser Kurzanleitung möchte ich Sie in die Lage des Vermieters und Maklers versetzen und Ihnen damit einige Hilfestellungen geben. Am Ende dieser Ausführung befindet sich noch ein Link zur Hilfe beim Erstellen einer Wohnungsbewerbung.

 

Ein Makler wird vom Vermieter beauftragt, wenn er sich die Arbeit der Vermietung sparen möchte. Es macht also wenig Sinn die Hausverwaltung oder den Eigentümer direkt anzusprechen. Dieses Vorgehen vermittelt eher den Eindruck, dass Sie als zukünftiger Mieter nie den vorgegebenen Weg gehen, Sie als Mieter anstregend sind und der Makler fühlt sich umgangen.

 

An einer Besichtigung sollten immer sämtliche zukünftigen Mieter teilnehmen. Das schreibt uns leider das Widerrufsrecht und der Verbraucherschutz vor. Daher ist es sinnvoll dem Makler vor Ort zu erklären wer Mieter werden möchte und wer zur Besichtigung nur mitgekommen ist. Es kann hilfreich sein am Ende der Besichtigung noch einmal seinen Namen zu nennen.

 

Wenn Sie dem Makler bei der Besichtigung vor Ort Ihre Bewerbungsunterlagen übergeben, sollten Sie am nächsten Tag noch einmal Ihren Willen zur Anmietung bekräftigen. Die Begeisterung vor Ort aufgrund der vielen Interessenten weicht in der Nacht oft Ernüchterung und Zweifel.

 

Es macht keinen Sinn, wenn Sie die Unterlagen persönlich abgeben wollen. Ein Verwalter, Vermieter oder Makler kann aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mit jedem Interessenten einen Kaffee trinken. Das zeitliche Limit gilt auch für Nachfragen nach dem Stand der Vermietung. Sie sollten nicht zu oft nachfragen, aber trotzdem ihr Interesse weiter bekunden. Als Richtlinie würde ich eine Nachfrage alle drei Tage empfehlen.

 

Ein Vermieter und Makler möchte die Wohnung schnell vermieten, damit er nicht fortlaufend weiter Besichtigungen durchführen muss und immer mehr Bewerbungsunterlagen erhält. Er wird zwar nicht den erstbesten Bewerber auswählen, aber auch nicht ewig auf ihre Bewerbungsunterlagen oder Zusagen warten. Im Zweifelsfalle und bei zwei gleich guten Interessenten nimmt er den Interessenten der am schnellsten ist.

 

Eine Wohnung kann leider nur einmal vermietet werden. Auch einem Vermieter fallen Absagen schwer. Vielleicht klappt es das nächste Mal. Seien Sie trotzdem nicht beleidigt oder unhöflich, sondern bekunden Sie weiterhin Ihr Interesse und bitten Sie den Anbieter Ihre Unterlagen noch eine Weile aufzuheben. Es kommt häufiger vor, dass ein neuer Mieter nicht einzieht und die Wohnung noch einmal im Angebot ist oder eine vergleichbare Wohnung im Hause kurzfristig frei wird. Ein netter Interessent, der nicht zum Zuge kam bleibt im Gedächtnis. Das gilt übrigens auch für gute Bewertungen bei Immobilienportalen. 

 

Den meisten Wohnungssuchenden ist übrigens nicht bekannt, dass trotz des sogenannten Bestellerprinzipes unter bestimmten Voraussetzungen eine Beauftragung eines Maklers als Mieter zulässig ist. Dieses bedeutet allerdings, dass der Mieter eine Vermittlungsprovision zahlen muss, erhöht aber auch seine Chancen.