HONORAR


Die Vermittlungsprovision ist nicht im Kaufpreis oder Mietpreis enthalten und ist bei Vertragsabschluss fällig und zahlbar.

Die Höhe der Provision ist aus dem Exposé oder dem Angebot ersichtlich.

Ebenfalls ist je nach Maklervertrag geregelt, wer die Provisionzahlung zu leisten hat. Das können Verkäufer und Vermieter, aber auch Käufer oder Mieter sein. Bitte beachten Sie als Angebotsempfänger die entsprechenden Hinweise, damit es später keine unangenehmen Überraschungen gibt. Wir wollen, dass Sie sich in Ihrer neu erworbenen Immobilie auch wohlfühlen.

Nicht in einem Maklervertrag enthaltene Leistungen können je nach Aufwand zum Stundensatz von 90,- € zuzüglich

19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer, zusammen 107,10 € in Auftrag gegeben werden. Die Rechnungsstellung erfolgt pro angefangene halbe Stunde. Für Telefonberatung können Sie alternativ eine sekundengenaue Abrechnung über Ihre Telefonrechnung erhalten, wenn dieses Ihr Provider zuläßt. Hierfür kontaktieren Sie uns einfach über unsere Hotline.

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Pauschalangebot für sonstige Dienstleistungen, insbesondere wenn es um die dauerhafte Verwaltung Ihres Grundbesitzes geht.