PROVISION


Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber für Schadenersatz. Für Nachweis oder Vermittlung ist die Maklerprovision vom Käufer, Mieter, Pächter oder sonstigem Angebotsempfänger bzw. –nehmer der Gelegenheit zu zahlen. Die Provision wird fällig mit Abschluss des gesuchten Vertrages. Hierauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wann und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss über ein von uns angebotenes Objekt zustande kam. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so muss er dies zur Vermeidung evtl. Provisionsansprüche unverzüglich schriftlich mitteilen und auf Verlangen auch belegen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht haften. Tätigkeit für den Vertragspartner des Auftragsgebers ist gestattet.